KFZ-FLOTTENVERSICHERUNG

Jede Branche benötigt einen individuellen Fuhrpark. Ich finde den
richtigen Versicherungsschutz für Ihre Fahrzeuge.


DIE PASSENDE ABSICHERUNG FÜR ALLE MOTORISIERTEN FAHRZEUGE


Ob Sattelschlepper oder Pkw-Fahrzeugflotte: So unterschiedlich wie die Branchen selbst, sind auch die eingesetzten Fahrzeuge. Jeder Fuhrpark ist ein erhebliches Kapital des Unternehmens und sollte deshalb auch sorgsam verwaltet werden. Ein wichtiges Thema ist dabei der Versicherungsschutz der Fahrzeuge sowie die Halterhaftung für den Fuhrpark.


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IHRE FRAGEN
UNSERE ANTWORTEN


WELCHE LEISTUNGEN UMFASST DIE KFZ-FLOTTENVERSICHERUNG?

Die Flottenversicherung umfasst die Bestandteile Kfz-Haft­pflicht-, Kasko- und optional auch Fahrerschutz- oder Fahrerunfallversicherung. Zusätzliche Leistungen im Flotten-und Schadenmanagement sind ebenfalls möglich.

WELCHE VERSICHERUNG IST VERPFLICHTEND?

Bei der Kfz-Haft­pflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Halter eines Kraftfahrzeuges, welches am öffentlichen Verkehr teilnimmt, haftpflichtversichert sein muss.

WIE UNTERSCHEIDET SICH DIE TEIL- VON DER VOLLKASKOVERSICHERUNG?

Grundsätzlich wird aufgrund der Leistungen zwischen den beiden Versicherungsarten unterschieden.

Abgedeckt durch die Teilkasko sind:
– Glasschäden (z.B. Steinschlag in der Windschutzscheibe)
– Marderbisse
– Zusammenstöße mit Tieren
– Diebstahl (auch Teilentwendung)
– Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel oder weitere Elementargefahren

Abgedeckt durch die Vollkasko sind:
– alle Leistungen der Teilkasko
– zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug (z.B. wenn das Fahrzeug in einem selbstverschuldeten Unfall beschädigt wird)
– Schäden durch unbekannte Schädiger (z.B. Fahrerflucht)

IST EINE INSASSENUNFALLVERSICHERUNG SINNVOLL ?

Insassen sind über die eigene Haft­pflichtversicherung als Unfallgegener abgedeckt, was die Insassenunfallversicherung wenig sinnvoll macht. Der Fahrer hingegen ist bei Eigenverschulden nicht versichert. Daher ist eine Zusatzversicherung wie die Fahrerunfallversicherung wichtiger und sinnvoller.

INSASSENUNFALL- ODER FAHRERUNFALLVERSICHERUNG? WO LIEGT DER UNTERSCHIED?

Insassenunfallversicherung
In diesem Fall geht es um die Absicherung der Insassen im Falle eines Unfalls, unabhängig davon, wer der Unfallverursacher ist. Bei Verletzungen oder Tod der Insassen leistet die Versicherung die festgelegte Versicherungssumme. Diese Versicherung bietet einen zusätzlichen Schutz und zahlt unabhängig von der Haftungsfrage. Sie kann eine sofortige finanzielle Unterstützung bieten, z.B. für medizinische Kosten oder bei Invalidität.

Fahrerunfallversicherung
Die Fahrerunfallversicherung leistet dann, wenn der Fahrer sich selbst einen Schaden zufügt. Im Gegensatz zu den Insassen ist der Fahrer bei Eigenverschulden nicht durch seine Haft­pflichtversicherung abgedeckt. Daher ist die Absicherung durch eine Fahrerunfallversicherung empfehlenswert. Erleidet der Fahrer also einen Schaden durch z.B. einen Alleinunfall, kommt die Fahrerunfallversicherung zum Tragen.

WAS INKLUDIERT DIE FAHRERUNFALLVERSICHERUNG?

Invaliditätsleistungen
Erleidet der Fahrer eine Behinderung durch einen Unfall, leistet die Versicherung eine einmalige Invaliditätsleistung - abhängig von der festgelegten Summe sowie dem Grad der Invalidität.

Todesfall
Im Todesfall des Fahrer erhalten die Begünstigten eine Hinterbliebenenrente oder - je nach Versicherungsgesellschaft - auch ein Hinterbliebenengeld für nahe Angehörige.

Krankenhaustagegeld
Ist infolge eines Unfalls eine stationäre Behandlung für den Fahrer notwendig, kann die Versicherung ein Schmerzensgeld zahlen.

Genesungsgeld
Je nach Versicherungsgesellschaft kann ein Genesungsgeld gezahlt werden. Dies wird nach der Krankenhausentlassung geleistet und gibt dem Fahrer Zeit für die Genesung.

Kostenübernahme für kosmetische Operationen
Sind infolge eines Unfalls kosmetische Operationen notwendig, können die Kosten je nach Versicherungsgesellschaft übernommen werden.

Weitere mögliche Leistungen
  • Bergungs- und Rettungskosten
  • Rehabilitationskosten
  • Schmerzensgeld
  • ein möglicher Verdienstausfall aufgrund des Unfalls
  • eine nach dem Unfall benötige Haushaltshilfe
  • behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Hinterbliebenenrente

Die genaue Ausgestaltung des Leistungsumfangs ist wie so oft wieder von der jeweiligen Versicherung abhängig. Das Gute: Der Fahrerschutz greift auch ein, wenn es keinen Unfallgegner gibt und man sich beispielsweise bei einem Wildunfall verletzt. Wie generell üblich greift der Versicherungsschutz nur, wenn der Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde und der Fahrer nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand.



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