PHOTOVOLTAIKVERSICHERUNG

Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage
selbst verantwortlich: Ich helfe Ihnen dabei, die richtige
Absicherung zu finden.


ICH FINDE DEN PASSENDEN SCHUTZ FÜR IHRE PHOTOVOLTAIKANLAGE


Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind meist bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der bestehenden Ge­bäude­ver­si­che­rung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen jedoch eine gesonderte Versicherung. Deshalb bieten einige Versicherungsgesellschaften mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Ge­bäude­ver­si­che­rung.


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WAS DECKT EINE PHOTOVOLTAIKVERSICHERUNG?

Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Auch Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler sind abgesichert.

AB WANN BENÖTIGE ICH EINE PHOTOVOLTAIKVERSICHERUNG?

Schon ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken, sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich, ob Werkhalle oder Freigelände. Deshalb sollte mit Baubeginn ein Versicherungsschutz bestehen.

WAS MUSS BEACHTET WERDEN?

Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie, wodurch die Gefahr der Unterversicherung besteht. Wenn man in diesem Fall den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer oder einem spezialisierten Photovoltaik-Versicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.

IST EIN ZUSÄTZLICHER HAFTPFLICHTSCHUTZ NOTWENDIG?

Wenn die Photo­voltaik­ver­si­che­rung zusätzlich einen Haft­pflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa durch herabfallende Splitter einer berstenden Glasabdeckung Per­sonen verletzt werden. Bevor Sie einen Haft­pflichtschutz für Ihre Solaranlage abschließen, sollten Sie prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in Ihrer Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haft­pflicht besteht. 


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