Schließen Sie die Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung
und schützen Sie sich vor Altersarmut.
Die private Rentenversicherung hat den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt.
Dies kann vermieden werden, wenn eine sogenannte Rentengarantiezeit von z.B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbart wird. Dann würde die Versicherung im Todesfall die Rente an die Erben weiterzahlen.
Eine private Rentenversicherung eignet sich nahezu für jeden. Die aufgeschobene Variante ist vor allem auf Menschen jüngeren oder mittleren Alters zugeschnitten, die regelmäßig und über einen längeren Zeitraum bei gleichzeitig günstigen Beiträgen für ihr Alter vorsorgen wollen.
Kann man einen größeren Geldbetrag - etwa aus einer Lebensversicherung, einer Bankanlage oder einer Erbschaft - in die eigene Vorsorge investieren, kommt die aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag oder - je nach Lebensalter - auch eine Sofortrente in Betracht.
Wer im Ruhestand flexibel bleiben will, weil er beispielsweise plant, im sonnigen Süden einen Alterssitz zu erwerben, kann sich durch eine Police mit Kapitalwahlrecht auch die Sofortauszahlung der Rente in einem Betrag sichern.
Als Kunde haben Sie die Wahl, wie Sie Ihren Versicherungsschutz im Einzelnen gestalten wollen. Entscheiden Sie sich zwischen einer aufgeschobenen Rentenversicherung, einer Sofortrente oder einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.
In eine aufgeschobene Rentenversicherung zahlen Sie während Ihres aktiven Arbeitslebens regelmäßig monatliche Beiträge ein, dafür erhalten Sie im Ruhestand lebenslang die vertraglich vereinbarte Rente plus Überschussbeteiligung. Die Sofortrente ist vor allem für Best-Ager ab 60 attraktiv: Sie zahlen einmalig einen größeren Geldbetrag ein, die regelmäßige Rente startet dann unmittelbar. Bei der Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht haben Sie bei Eintritt in den Ruhestand die freie Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen hohen Kapitalabfindung.
Beim Abschluss einer privaten Rentenpolice wird im Gegensatz zur Lebensversicherung keine Gesundheitsprüfung verlangt. Durch die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts ist die private Rente flexibler als Rentenprodukte nach dem Riester- oder Rürup-Modell: Bei Eintritt in den Ruhestand haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und der Auszahlung des angesparten Kapitals in einer Summe.
Die private Rentenversicherung bietet außerdem die Möglichkeit, im selben Vertrag zusätzlichen Risikoschutz wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, einen Unfallschutz oder eine Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren.